Landesjagdverband Schleswig-Holstein begrüßt neue Jagdzeitenverordnung

Ein Schwarm Graugänse in perfekter Formation überfliegt eine herbstliche Landschaft in Schleswig-Holstein (Foto: Willi Rolfes)

Neue Landesjagdzeitenverordnung in Schleswig-Holstein

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV-SH) begrüßt die ab dem 1. August 2024 geltende Änderung der Landesjagdzeitenverordnung. Diese Neuerung ermöglicht es den Jägern, gezielter auf die zunehmenden Schäden durch Wildgänse zu reagieren und trägt gleichzeitig zur Verbesserung des Küstenschutzes bei.

Verlängerte Jagdzeiten für Wildgänse

Die Verordnung sieht eine Verlängerung der Jagdzeiten für Graugänse, Kanada- und Nilgänse vor. Diese Anpassung bietet Landwirten, sowohl an den Küsten als auch im gesamten Land, erweiterte Möglichkeiten, um Fraßschäden abzuwehren und wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu schützen.

Neue Regelungen zur Vergrämungsjagd auf Nonnengänse

Auch die Jagdzeiten für Nonnengänse, auch bekannt als Weißwangengänse, werden ausgeweitet. Diese dürfen nun landesweit zur Vergrämung und Schadensabwehr bejagt werden, eine Maßnahme, die bisher nur in bestimmten Kreisen erlaubt war. Dadurch erhalten Landwirte und Jäger ein wirksames Instrument zur Reduzierung der erheblichen Schäden, die diese Gänseart verursacht.

Gestärkter Küstenschutz

Neben den erweiterten Jagdzeiten für Gänse enthält die neue Verordnung auch Maßnahmen zur Stärkung des Küstenschutzes. Ab sofort können Dachse und Nutrias, die die Stabilität der Deiche gefährden, ganzjährig bejagt werden. „Diese Maßnahmen verbessern den Küstenschutz und erhöhen die Sicherheit unserer Deiche“, so Marcus Börner, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.

Hintergrund der Änderungen

„Die Anpassung der Jagdzeiten ist eine notwendige Reaktion auf die zunehmenden Schäden durch die wachsenden Gänsepopulationen in Schleswig-Holstein“, erklärt Börner. Landwirte sehen sich immer häufiger mit Ernteausfällen und anderen negativen Folgen konfrontiert. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, diese Probleme zu lindern und gleichzeitig den Schutz wichtiger Infrastrukturen sicherzustellen.

Kontroversen und Kritik

Trotz der überwiegend positiven Resonanz stößt die Verordnung auch auf Widerstand. Der NABU Schleswig-Holstein äußerte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der verlängerten Jagdzeiten und erwägt rechtliche Schritte gegen die Verordnung. Der LJV-SH betont jedoch die dringende Notwendigkeit der Maßnahmen zum Schutz der Landwirtschaft und der Küste und beschreibt die neuen Regeln als ausgewogen und moderat.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bleibt weiterhin im Dialog mit allen beteiligten Interessengruppen, um nachhaltige und effektive Lösungen für die Herausforderungen durch die wachsenden Gänsebestände in Schleswig-Holstein zu finden.

Über den Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV-SH):

Der LJV-SH vertritt die Interessen der Jäger und engagiert sich für den Naturschutz in Schleswig-Holstein. Mit einem Schwerpunkt auf nachhaltige Jagdpraktiken und den Erhalt von Lebensräumen trägt der Verband zur Erhaltung der Biodiversität und zur Lösung von Konflikten zwischen Wildtierpopulationen und menschlichen Aktivitäten bei. Der Verband zählt über 18.000 Mitglieder.

Externer Link zum Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV-SH)

Eine Graugans im Flug, eingefangen in einem dynamischen Moment, zeigt die beeindruckende Flügelspannweite dieser Art. (Foto: Willi Rolfes)
Eine Graugans im Flug, eingefangen in einem dynamischen Moment, zeigt die beeindruckende Flügelspannweite dieser Art. (Foto: Willi Rolfes)