Mit dem herbstlichen Vogelzug rückt die Vogelgrippe in Deutschland erneut in den Mittelpunkt. Tausende Wildgänse, Enten und andere Zugvögel sammeln sich auf Gewässern, Feldern und in Feuchtgebieten. Was für Naturbeobachter zu den eindrucksvollsten Erscheinungen des Herbstes gehört, stellt Veterinärbehörden, Geflügelhalter und auch die Jägerschaft vor besondere Herausforderungen. Denn mit den Vogelbewegungen verändert sich auch das Risiko, dass sich hochpathogene aviäre Influenzaviren weiterverbreiten.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 9. Oktober 2026 mit einer Zunahme der H5-Nachweise bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln. Die Entwicklung betrifft längst nicht mehr ausschließlich Geflügelbetriebe. Sie berührt den Schutz wildlebender Vogelarten, die Jagdausübung, den Tierschutz und den Umgang mit einer Tierseuche, deren Auswirkungen weit über einzelne infizierte Bestände hinausreichen.
Aktuelle Lage: Das Friedrich-Loeffler-Institut erwartet steigende Fallzahlen
Nach der ausgeprägten Geflügelpestwelle im Herbst und Winter 2025/2026 hatte sich die Situation in Deutschland während der Sommermonate deutlich entspannt. Die Viruszirkulation kam allerdings nicht vollständig zum Erliegen.
Für den Berichtszeitraum vom 1. bis 30. September 2026 dokumentiert das FLI in Deutschland zwei Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln. Einen in einer privaten Vogelhaltung in Wilhelmshaven und einen im Kölner Zoo. Beide wurden am 25. September festgestellt. Zusätzlich wurde am 10. September bei einer wildlebenden Lachmöwe in Cuxhaven das hochpathogene Influenzavirus H5N1 nachgewiesen.
Auch europaweit war die Aktivität im September vergleichsweise gering. Das FLI erfasste für diesen Zeitraum vier Ausbrüche bei Geflügel, vier bei sonstigen gehaltenen Vögeln sowie 16 Wildvogelnachweise. Bei den betroffenen Wildvögeln handelte es sich überwiegend um Graugänse. Die Zahlen beziehen sich auf den Datenabruf vom 5. Oktober und bilden nicht sämtliche danach bekannt gewordenen Fälle ab.
Bereits am 8. Oktober wurden aus Niedersachsen zwei neue Geflügelpestnachweise bei Wildgänsen gemeldet. Sie gehören damit zu den ersten bekannt gewordenen Wildvogelfällen der neuen Herbstsaison. Der Befund unterstreicht, weshalb niedrige Nachweiszahlen im September nicht automatisch eine Entwarnung für die folgenden Wochen bedeuten.
Für Oktober bewertet das FLI sowohl das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung hochpathogener H5-Viren innerhalb der deutschen Wildvogelpopulationen als auch das Risiko eines Eintrags aus der Wildvogelwelt in Geflügelhaltungen und zoologische Einrichtungen als moderat. Das Risiko einer Weiterverbreitung zwischen Geflügelhaltungen wird dagegen gegenwärtig als gering eingeschätzt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Risikobewertung und tatsächlichem Seuchengeschehen. Die Einstufung als moderat ist keine Aussage darüber, wie viele Tiere bereits infiziert sind. Sie beschreibt vielmehr die fachliche Bewertung einer möglichen weiteren Ausbreitung unter den gegebenen Bedingungen.
Warum der Vogelzug die Geflügelpest begünstigen kann
Die aviäre Influenza ist eine durch Influenza-A-Viren verursachte Infektionskrankheit. Insbesondere wildlebende Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir unterschiedlicher aviärer Influenzaviren. Dabei ist zwischen niedrigpathogenen und hochpathogenen Virusvarianten zu unterscheiden.
Niedrigpathogene Viren können bei bestimmten Vogelarten unauffällig zirkulieren. Hochpathogene Varianten, insbesondere des Subtyps H5N1, können dagegen schwere Erkrankungen und hohe Sterblichkeit verursachen. Die Bezeichnung „hochpathogen“ bezieht sich auf die krankmachenden Eigenschaften des Virus bei Geflügel und bedeutet nicht automatisch, dass es ebenso leicht auf Menschen übertragbar wäre.
Mit dem Herbstzug treffen Vögel aus unterschiedlichen Brutgebieten an gemeinsamen Rastplätzen aufeinander. Große Ansammlungen von Enten, Gänsen und anderen Wasservögeln begünstigen unter bestimmten Bedingungen die Weitergabe von Krankheitserregern. Influenzaviren können unter anderem über Ausscheidungen, kontaminiertes Wasser und direkten Kontakt übertragen werden.
Das bedeutet nicht, dass Zugvögel grundsätzlich krank sind oder dass jeder Vogelzug zwangsläufig ein größeres Ausbruchsgeschehen verursacht. Entscheidend sind die tatsächlich vorhandenen Viren, die Empfänglichkeit der beteiligten Arten, die Umweltbedingungen und die Kontakte zwischen den Tieren.
Auch deshalb ist die geografische Verteilung der Geflügelpest von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Besonders aufmerksam beobachtet werden Rastgebiete, Küstenregionen, große Binnengewässer und andere Orte mit bedeutenden Wasservogelansammlungen.
Wildvögel sind nicht nur Überträger, sondern selbst betroffen
In der öffentlichen Berichterstattung wird die Vogelgrippe häufig vor allem als Gefahr für die Geflügelwirtschaft dargestellt. Diese Perspektive ist angesichts möglicher wirtschaftlicher Verluste und umfangreicher Tierseuchenmaßnahmen nachvollziehbar. Sie greift jedoch zu kurz.
Hochpathogene Influenzaviren können auch in freilebenden Vogelpopulationen erhebliche Verluste verursachen. Betroffen sind keineswegs nur Enten und Gänse. Nachweise gibt es unter anderem bei Möwen, Schwänen, Kranichen, Greifvögeln und Seevögeln. Wie schwer eine Infektion verläuft, unterscheidet sich zwischen Arten und Individuen.
Welche ökologischen Folgen daraus entstehen, hängt wesentlich davon ab, wie stark eine Population betroffen ist. Massensterben in Brutkolonien können besonders problematisch sein, wenn langlebige Vogelarten mit geringer jährlicher Nachwuchsrate betroffen sind. Verluste erwachsener Brutvögel lassen sich dann möglicherweise erst über mehrere Jahre ausgleichen.
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bezeichnet die weltweite Ausbreitung hochpathogener H5-Viren deshalb ausdrücklich auch als Bedrohung für die biologische Vielfalt. Die Erkrankung ist damit nicht allein eine Frage des Schutzes landwirtschaftlicher Nutztiere, sondern ebenso eine Herausforderung für den Wildtier- und Artenschutz.
Ein entscheidender Unterschied besteht zwischen der Bekämpfung eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung und dem Umgang mit dem Virus in der freien Natur. Während sich Infektionsketten in gehaltenen Tierbeständen durch gezielte Maßnahmen unterbrechen lassen, sind direkte Eingriffe in großräumig wandernde Wildvogelpopulationen kaum geeignet, das Seuchengeschehen zu kontrollieren.
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) empfiehlt deshalb ausdrücklich nicht, wildlebende Vögel vorsorglich zu töten oder ihre Lebensräume zur Seuchenbekämpfung zu zerstören. Solche Maßnahmen bieten nach ihrer fachlichen Einschätzung keinen wirksamen Schutz vor der Ausbreitung des Virus und können zusätzliche ökologische Schäden verursachen.
Welche Bedeutung hat die Vogelgrippe für die Jagd?
Für Jägerinnen und Jäger gewinnt die Geflügelpest insbesondere bei der Wasserwildjagd und beim Umgang mit Federwild an Bedeutung. Wer regelmäßig im Revier unterwegs ist, Wildvögel beobachtet oder erlegtes Federwild versorgt, kann Veränderungen im Gesundheitszustand wildlebender Tiere frühzeitig bemerken.
Die Jägerschaft ist damit ein möglicher Bestandteil der Früherkennung. Ungewöhnliche Ansammlungen verendeter Wasservögel, auffällige Bewegungsstörungen, Gleichgewichtsprobleme oder ungewöhnlich geringe Fluchtdistanzen können Hinweise auf eine Erkrankung sein. Solche Beobachtungen beweisen allerdings keine H5N1-Infektion. Auch andere Krankheiten und Verletzungen kommen als Ursache infrage.
Nach § 54 der Geflügelpest-Verordnung müssen Jagdausübungsberechtigte das gehäufte Auftreten kranker oder verendeter Wildvögel unter Angabe des Fundortes unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Zudem sind sie verpflichtet, nach näherer behördlicher Anweisung Proben von erlegten Enten und Gänsen für die virologische Untersuchung zu entnehmen und an die vorgegebene Untersuchungseinrichtung weiterzuleiten.
Auch einzelne auffällige oder verendete Wildvögel sollten den örtlichen Veterinärbehörden gemeldet werden. Das FLI empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Beobachtungen zur Früherkennung zu nutzen.
Für die Jagdpraxis ist außerdem die Verschleppung von Krankheitserregern relevant. Das Virus kann möglicherweise über kontaminierte Stiefel, Kleidung, Fahrzeuge, Arbeitsgeräte oder erlegtes Federwild in Kontakt mit empfänglichem Hausgeflügel gelangen. Die FAO weist in ihren Empfehlungen für Jäger ausdrücklich auf diese Übertragungsmöglichkeiten hin.
Wer selbst Hühner, Enten oder anderes Geflügel hält, sollte deshalb besonders konsequent zwischen Jagdausrüstung und Geflügelhaltung trennen. Erlegtes Wasserwild, Federn und Aufbruch gehören nicht in Bereiche, in denen Nutzgeflügel gehalten wird. Nach Kontakt mit möglicherweise infizierten Wildvögeln empfiehlt das FLI bei ungeschützter Exposition außerdem einen Abstand von drei Tagen, bevor eine unverdächtige Geflügelhaltung betreten wird.
Jagdhunde und der Umgang mit erlegtem Wasserwild
Auch Jagdhunde verdienen besondere Aufmerksamkeit. Bei der Wasserwildjagd kommen sie möglicherweise mit erlegten Vögeln, Federn, Ausscheidungen oder kontaminiertem Wasser in Berührung. Eine solche Exposition bedeutet nicht automatisch eine Infektion. Sie kann jedoch eine zusätzliche Möglichkeit darstellen, Krankheitserreger zu verschleppen.
Die FAO empfiehlt ausdrücklich, Reste von Wasserwild nicht an Hunde, Katzen oder andere Haustiere zu verfüttern. Auch der Kontakt von Jagdhunden zu offensichtlich kranken oder verendeten Wildvögeln sollte vermieden werden. In betroffenen Gebieten können Veterinärbehörden darüber hinaus besondere Vorgaben für das freie Umherlaufen von Hunden und Katzen erlassen.
Bei auffällig erkrankten oder tot aufgefundenen Vögeln sollte keine eigenständige Bergung ohne geeignete Schutzmaßnahmen und Abstimmung mit dem Veterinäramt erfolgen. Die unsachgemäße Handhabung birgt nicht nur ein mögliches Infektionsrisiko, sondern kann auch die amtliche Untersuchung erschweren.
Die Jagd auf Federwild ist wegen des bundesweit erhöhten saisonalen Risikos nicht automatisch überall untersagt. Die Geflügelpest-Verordnung ermöglicht jedoch örtlich begrenzte Jagdverbote, wenn diese aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Maßgeblich sind die jeweils geltenden behördlichen Anordnungen sowie die sonstigen jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen.
Geflügelhalter stehen vor besonderen Herausforderungen
Für Geflügelbetriebe kann ein Ausbruch weitreichende Konsequenzen haben. Neben der Erkrankung und dem Verlust von Tieren gehören behördlich angeordnete Bestandsräumungen, Einschränkungen beim Tiertransport sowie aufwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu den möglichen Folgen.
Besonders anspruchsvoll ist die Situation dort, wo Geflügel im Freien gehalten wird. Freilandhaltung und Auslaufmöglichkeiten entsprechen wichtigen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung. Gleichzeitig können offene Flächen Kontakte zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen ermöglichen. Daraus entsteht ein tatsächlicher Zielkonflikt zwischen Tierwohl, Haltungsbedingungen und Tierseuchenschutz.
Wesentliche Vorsorgemaßnahmen sind deshalb der Schutz von Futter und Tränkwasser vor Wildvögeln, kontrollierte Zugänge zu Ställen und Ausläufen sowie die konsequente Trennung von betriebseigener Schutzkleidung und Kleidung, die außerhalb der Haltung getragen wird.
Das FLI betont, dass auch kleine Geflügelhaltungen in die Früherkennung einbezogen werden müssen. Ungewöhnliche Krankheitserscheinungen oder Todesfälle sollten frühzeitig tierärztlich beziehungsweise durch die zuständigen Veterinärbehörden abgeklärt werden.
Eine allgemeine, bundesweit einheitliche Stallpflicht lässt sich aus der aktuellen Risikoeinschätzung allein nicht ableiten. Ob und wo eine Aufstallung angeordnet wird, hängt von der regionalen Gefährdungslage und den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.
Kann sich die Vogelgrippe auch auf Menschen übertragen?
Die Frage nach einer möglichen Ansteckung des Menschen begleitet das Geflügelpestgeschehen seit vielen Jahren. Grundsätzlich können bestimmte aviäre Influenzaviren die Artgrenze zwischen Vögeln und Säugetieren überwinden und in seltenen Fällen auch Menschen infizieren.
Nach der europäischen Risikobewertung von EFSA und ECDC aus dem September 2026 bleibt das Risiko durch die gegenwärtig in Europa zirkulierenden H5N1-Viren für die Allgemeinbevölkerung niedrig. Für Menschen mit beruflicher oder anderweitig erhöhter Exposition gegenüber infizierten Tieren oder kontaminierten Umgebungen wird es als niedrig bis moderat eingeschätzt.
Eine anhaltende Übertragung dieser aviären Influenzaviren von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht festgestellt. Internationale Erkrankungsfälle zeigen allerdings, dass enger und ungeschützter Kontakt zu infizierten Tieren ein ernst zu nehmender Übertragungsweg sein kann.
Für Spaziergänger, Naturbeobachter und andere Menschen, die sich im Freien aufhalten, ist deshalb vor allem eines wichtig, kranke oder verendete Wildvögel sollten nicht ungeschützt berührt werden. Nach einem möglichen Kontakt mit infizierten Tieren und anschließend auftretenden Krankheitssymptomen sollte ärztlicher Rat eingeholt und auf die vorausgegangene Exposition hingewiesen werden.
Ist Wildgeflügel als Lebensmittel noch sicher?
Auch für Verbraucher stellt sich die Frage, ob die Vogelgrippe Auswirkungen auf den Verzehr von Geflügelfleisch oder jagdlich gewonnenem Wasserwild hat.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Belege dafür, dass Menschen durch den Verzehr von Lebensmitteln an Vogelgrippe erkrankt sind. Gut durcherhitztes Geflügelfleisch gilt hinsichtlich dieser Viren als unbedenklich.
Entscheidend ist eine ausreichende Erhitzung. Nach Empfehlung des BfR sollte Fleisch an allen Stellen, auch im Kern, mindestens 70 Grad Celsius für zwei Minuten erreichen. Zusätzlich sind die üblichen Hygieneregeln beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch einzuhalten.
Diese Einschätzung ist jedoch kein Freibrief, offensichtlich erkrankte oder verendet aufgefundene Wildvögel zu verwerten. Solche Tiere gehören nicht in die Lebensmittelkette. Für jagdlich gewonnenes Federwild gelten außerdem die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Anforderungen und gegebenenfalls besondere tierseuchenrechtliche Beschränkungen in betroffenen Gebieten.
Wenn Tiergesundheit, Naturschutz und Landwirtschaft zusammenkommen
Die Vogelgrippe zeigt besonders deutlich, wie eng wildlebende Tiere, landwirtschaftliche Nutzung und menschliches Handeln miteinander verbunden sind. Wildvögel nutzen natürliche Feuchtgebiete ebenso wie landwirtschaftliche Flächen. Geflügelhaltungen befinden sich teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu bedeutenden Rast- und Nahrungsgebieten. Jäger, Naturschützer, Tierhalter und Behörden bewegen sich damit in einem gemeinsamen ökologischen und epidemiologischen Zusammenhang.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich daraus überall dieselben Schutzmaßnahmen ableiten lassen. Die wirksame Abschirmung einer Geflügelhaltung ist etwas anderes als der Schutz einer wildlebenden Vogelpopulation. Während in einem infizierten Nutzgeflügelbestand weitreichende Eingriffe erforderlich sein können, müssen Maßnahmen in natürlichen Lebensräumen auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Tierwelt berücksichtigen.
Im September 2026 veröffentlichten internationale Organisationen, darunter WHO, FAO und WOAH, gemeinsam einen neuen Handlungsrahmen zur aviären Influenza. Er verfolgt den sogenannten One-Health-Ansatz: Die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren sowie die Bedingungen ihrer Umwelt sollen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden.
Für die Praxis bedeutet das vor allem, Informationen zwischen Veterinärbehörden, Wissenschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Jägerschaft besser zu verknüpfen. Ein frühzeitig gemeldeter auffälliger Wildvogel kann ebenso zur Überwachung beitragen wie eine sorgfältige Untersuchung in einem Geflügelbetrieb oder die wissenschaftliche Beobachtung betroffener Wildvogelpopulationen.
Wie sich die Geflügelpest weiterentwickelt, bleibt offen
Ob der Herbst 2026 erneut zu einem größeren Geflügelpestgeschehen führt, lässt sich aus den bisherigen Nachweisen nicht zuverlässig vorhersagen. Die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts beschreibt ein erhöhtes saisonales Risiko, aber keinen bereits feststehenden Verlauf der kommenden Wochen.
Die weiteren Entwicklungen werden wesentlich davon abhängen, welche Virusvarianten in den Wildvogelpopulationen zirkulieren, wie sich die Infektionen regional verteilen und wie wirksam Einträge in gehaltene Vogelbestände verhindert werden können.
Für Geflügelhalter steht die konsequente Biosicherheit im Vordergrund. Für Naturschutz und Wissenschaft geht es zugleich darum, Krankheitsgeschehen in freilebenden Populationen zu erkennen und ihre möglichen langfristigen Folgen zu verstehen. Die Jägerschaft kann durch Beobachtung, Meldung und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Federwild ihren Teil zur Früherkennung und zur Vermeidung von Verschleppungen beitragen.
Die wichtigste Erkenntnis reicht dabei über die aktuelle Vogelgrippe-Saison hinaus. Wildtiergesundheit, Naturschutz und landwirtschaftliche Tierhaltung lassen sich nicht vollständig voneinander trennen. Gerade dort, wo ihre Interessen und Anforderungen aufeinandertreffen, braucht es belastbare Informationen, abgestimmtes Handeln und einen sachlichen Umgang mit tatsächlichen Risiken.
Quellen und weiterführende Informationen
Redaktioneller Stand: 12. Oktober 2026. Die epidemiologische Lage kann sich kurzfristig ändern. Für aktuelle örtliche Schutzmaßnahmen und verbindliche Anordnungen sind die zuständigen Veterinärbehörden maßgeblich.
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5, Klade 2.3.4.4b, Stand 09.10.2026. Originaldokument als PDF
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Aviäre Influenza / Klassische Geflügelpest – Informationen, Risikoeinschätzungen und aktuelle Meldungen. Zur FLI-Fachseite
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Karten zur Klassischen Geflügelpest – Deutschland und Europa, einschließlich Karte vom 08.10.2026. Zum Kartenarchiv
- Geflügelnews: Geflügelpest-Ticker 2026 – aktuelle Vogelgrippe-Fälle im Überblick, redaktioneller Stand 01.10.2026. Zum Nachrichtenticker
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Geflügelpest – Seuchenlage 2026/2027 und Bekämpfung in Bayern, einschließlich der Meldung zu Wildgänsen in Niedersachsen vom 08.10.2026. Zur Fachinformation
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC): Avian influenza overview June–August 2026, veröffentlicht im September 2026. Zum wissenschaftlichen Bericht
- Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH): Statement on the impact of highly pathogenic avian influenza on wildlife worldwide, 18.12.2025. Zur Stellungnahme
- Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO): Recommendations for Global Avian Influenza Viruses with Zoonotic Potential – Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und den Umgang mit Wildtieren. Zu den Empfehlungen
- Bundesministerium der Justiz: Geflügelpest-Verordnung, § 54 – Früherkennung und Pflichten der Jagdausübungsberechtigten. Zum Gesetzestext
- Bundesministerium der Justiz: Geflügelpest-Verordnung, § 56 – Schutzmaßregeln, mögliche Jagdbeschränkungen und Vorgaben für Hunde und Katzen. Zum Gesetzestext
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Ausgewählte Fragen und Antworten zur Hygiene bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Zeiten der Vogelgrippe. Zu den Verbraucherinformationen
- Weltgesundheitsorganisation (WHO), FAO, WOAH und CMS: Global framework to accelerate action on avian influenza, 21.09.2026. Zum internationalen Handlungsrahmen
